Vor Kurzem hat das Vereinigte Königreich seine Normenliste für Spielzeugbezeichnungen aktualisiert. Die vorgesehenen Normen für Elektrospielzeug werden auf EN IEC 62115:2020 und EN IEC 62115:2020/A11:2020 aktualisiert.
Für Spielzeuge, die Knopf- und Münzbatterien enthalten oder liefern, gelten zusätzlich folgende freiwillige Sicherheitsmaßnahmen:
●Für Knopf- und Münzbatterien: Bringen Sie auf der Spielzeugverpackung entsprechende Warnhinweise an, in denen das Vorhandensein und die damit verbundenen Gefahren solcher Batterien beschrieben werden, sowie die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, wenn die Batterien verschluckt oder in den menschlichen Körper eingeführt werden. Erwägen Sie auch die Einbeziehung geeigneter grafischer Symbole in diese Warnhinweise.
● Wo möglich und angemessen, bringen Sie grafische Warn- und/oder Gefahrenmarkierungen auf Spielzeugen an, die Knopf- oder Münzbatterien enthalten.
● Informieren Sie sich in der dem Spielzeug beiliegenden Gebrauchsanweisung (oder auf der Verpackung) über die Symptome einer versehentlichen Einnahme von Knopfbatterien oder Knopfbatterien und über die Suche nach sofortiger ärztlicher Hilfe bei Verdacht auf Einnahme.
●Wenn das Spielzeug mit Knopfbatterien oder Knopfbatterien geliefert wird und die Knopfbatterien oder Knopfbatterien nicht im Batteriekasten vorinstalliert sind, sollte eine kindersichere und geeignete Verpackung verwendet werdenWarnzeichensollte auf der Verpackung vermerkt sein.
●Die verwendeten Knopfbatterien und Knopfbatterien müssen mit dauerhaften und unauslöschlichen grafischen Warnhinweisen versehen sein, die darauf hinweisen, dass sie außerhalb der Reichweite von Kindern oder schutzbedürftigen Personen aufbewahrt werden sollten.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 06.03.2024