Die Kraninspektion gehört zur industriellen Inspektion von Großbaumaschinen und -geräten. Bei der Vor-Ort-Inspektion von Industrieprodukten erfordert die Inspektion von mechanischen Produkten wie Kränen, dass diese den vollständigen Testbetrieb der Maschine bestehen. Liegen besondere Anforderungen vor, muss neben den Funktionen auch die Produktionskapazität entsprechend den Kundenbedürfnissen berechnet werden.
01 Stichprobenverfahren für die Kraninspektion
Bei Serienkranen ist die Anzahl der zur Inspektion und Erprobung verwendeten Kranprototypen zwischen dem Hersteller/Lieferanten und dem Käufer einvernehmlich zu vereinbaren.
02 Kraninspektionsinstrumente und Messgeräte
- Bei der Inspektion und Prüfung von Kränen sollten Instrumente mit geeigneter Genauigkeit und entsprechendem Messbereich ausgewählt werden;
-Die erforderlichen Instrumente und Messgeräte müssen die Verifizierung/Kalibrierung bestehen und sich innerhalb der Gültigkeitsdauer der Verifizierung/Kalibrierung befinden.
03 Standards und Methoden zur Kraninspektion
Die Klassifizierung der Kraninspektion umfasst vier Arten von Inspektionen: Sichtprüfung; Parametermessung und Leistungsüberprüfung; Belastungstest; Geräuschtest (falls erforderlich).
1. Kraninspektion und Sichtprüfung
Sichtprüfung - Überprüfen Sie, ob alle wichtigen Komponenten den Spezifikationen und/oder dem Zustand entsprechend dem Krantyp entsprechen:
- Elektrische, hydraulische und pneumatische Ausrüstung; - Kranmechanismen, wichtige Metallkonstruktionen und ihre Verbindungen; - Leitern, Durchgänge, Kabinen, Plattformen; Steuergeräte, Beleuchtung und Signale, Windgeschwindigkeitsmessgeräte; alle Sicherheitsschutzvorrichtungen; - Rollen, Bremsen, Untersetzungsgetriebe und deren tragende Strukturen und Befestigungselemente; Drahtseile oder andere Seile sowie deren Verbindungen und Befestigungselemente; - Flaschenzüge und deren Bolzen- und Befestigungsverbindungen: - Haken oder andere Hebekräne, Werkzeuge und deren Verbindungs- und Befestigungselemente; - Sicherheitszeichen und Gefahrensymbole; - Hinweisschilder.
Sichtprüfung – Prüfung der Abnahmeunterlagen und relevanter technischer Unterlagen:
-In den grundlegenden technischen Parametern und verschiedenen Nennwerten des Krans müssen die Arbeitsbedingungen und Hauptparameter aufgeführt sein, die mit der beabsichtigten Verwendung des Krans übereinstimmen. - Grundlegende Informationen und technische Leistung des Krans und seiner Komponenten sowie Abnahmedokumente. - Informationen sowohl vom Kranverkäufer als auch vom Hersteller, grundlegende Daten der Ausrüstung, Umgebung und Eigenschaften des Einsatzortes sowie andere grundlegende Informationen. - Die relevanten technischen Leistungen müssen detailliert über den Kran und seine Komponenten in Bezug auf Gesamtabmessungen, Arbeitslayout und Kran angegeben werden Qualität und andere relevante Parameter der technischen Leistung. - Aufzeichnungen über technische Daten des Krans und seiner Komponenten unter tatsächlichen Betriebsbedingungen, die bei der Endprüfung vor der Abnahme vorliegen und von einer sachkundigen Person bestätigt werden müssen.
2. Parametermessung und Leistungsüberprüfung
Die Parametermessung und Leistungsüberprüfung eines Krans sollte auf dem Krantyp basieren. Die Messung oder Überprüfung ist nicht auf die unten angegebenen Parameter und Leistungen beschränkt:
-Kranmasse (falls erforderlich):
-Der Abstand von der Rotationsachse zur Kipplinie;
-Hubhöhe/Senktiefe:
-Extreme Position des Hakens;
-Spurtoleranz, Spannweite, Spurweite, Basisabstand;
-Maximale und minimale Amplitude;
-Effektive Reichweite des Auslegers;
-Hebe-/Senkgeschwindigkeit:
-Die Fahrgeschwindigkeit großer und kleiner Fahrzeuge;
-Schwunggeschwindigkeit;
-Amplituden-(Tonhöhen-)Zeit;
-Expansions- und Kontraktionszeit des Auslegers;
-Sicherheitsabstand;
-Einschaltdauer (falls erforderlich)
-Funktion von Begrenzern, Anzeigen und Sicherheitseinrichtungen;
- die Leistung des Antriebs, beispielsweise der Strom des Motors unter Testlastbedingungen;
-Wichtige Kohleflözqualität (falls erforderlich).
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 18.06.2024