Kürzlich hat die Europäische Kommission die veröffentlicht„Vorschlag für Spielzeugsicherheitsvorschriften“. Mit den vorgeschlagenen Verordnungen werden bestehende Vorschriften geändert, um Kinder vor den potenziellen Risiken von Spielzeug zu schützen. Die Frist zur Einreichung von Rückmeldungen endet am 25. September 2023.
Spielzeug, das derzeit in der verkauft wirdEU-Marktunterliegen der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Bestehende Richtlinien legen dies festSicherheitsanforderungendie Spielzeug erfüllen muss, wenn es auf den EU-Markt gebracht wird, unabhängig davon, ob es in der EU oder in einem Drittland hergestellt wird. Dies erleichtert den freien Verkehr von Spielzeug im Binnenmarkt.
Nach der Bewertung der Richtlinie stellte die Europäische Kommission jedoch einige Schwachstellen in der praktischen Anwendung der aktuellen Richtlinie seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2009 fest. Insbesondere besteht Bedarf an einerhöheres Schutzniveaugegen Gefahren, die von Spielzeug ausgehen können, insbesondere durch schädliche Chemikalien. Darüber hinaus kam die Bewertung zu dem Schluss, dass die Richtlinie wirksamer umgesetzt werden muss, insbesondere im Hinblick auf Online-Verkäufe.
Darüber hinaus fordert die EU-Strategie zur nachhaltigen Entwicklung von Chemikalien einen besseren Schutz von Verbrauchern und gefährdeten Gruppen vor den schädlichsten Chemikalien. Daher schlägt die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag neue Regeln vor, um sicherzustellen, dass in der EU nur sicheres Spielzeug verkauft werden darf.
Vorschlag zur Spielzeugsicherheitsverordnung
Aufbauend auf bestehenden Vorschriften aktualisieren die neuen Regulierungsvorschläge die Sicherheitsanforderungen, die Spielzeug beim Verkauf in der EU erfüllen muss, unabhängig davon, ob die Produkte in der EU oder anderswo hergestellt werden. Im Einzelnen wird dieser neue Verordnungsentwurf:
1. Stärken Sie dieKontrolle gefährlicher Stoffe
Um Kinder besser vor schädlichen Chemikalien zu schützen, würde die vorgeschlagene Verordnung nicht nur das derzeitige Verbot der Verwendung von Stoffen in Spielzeugen beibehalten, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) sind, sondern auch ein Verbot der Verwendung von Stoffen empfehlen, die beeinflussen das endokrine System (endokrines System). Interferone) und Chemikalien, die für bestimmte Organe, einschließlich des Immun-, Nerven- oder Atmungssystems, giftig sind. Diese Chemikalien können die Hormone und die kognitive Entwicklung von Kindern beeinträchtigen oder ihre Gesundheit beeinträchtigen.
2. Stärkung der Strafverfolgung
Der Vorschlag stellt sicher, dass in der EU nur sicheres Spielzeug verkauft wird. Alle Spielzeuge müssen über einen digitalen Produktpass verfügen, der Informationen zur Einhaltung der vorgeschlagenen Vorschriften enthält. Importeure müssen für alle Spielzeuge an den EU-Grenzen einen digitalen Produktpass vorlegen, auch für solche, die online verkauft werden. Das neue IT-System wird alle digitalen Produktpässe an den Außengrenzen überprüfen und Waren identifizieren, die einer detaillierten Kontrolle am Zoll bedürfen. Staatliche Kontrolleure werden weiterhin Spielzeug kontrollieren. Darüber hinaus stellt der Vorschlag sicher, dass die Kommission befugt ist, die Entfernung von Spielzeug vom Markt zu verlangen, wenn von unsicherem Spielzeug Risiken ausgehen, die in den Verordnungen nicht ausdrücklich vorgesehen sind.
3. Ersetzen Sie das Wort „Warnung“
Der Verordnungsvorschlag ersetzt das Wort „Warnung“ (das derzeit in die Sprachen der Mitgliedstaaten übersetzt werden muss) durch ein universelles Piktogramm. Dies wird die Branche vereinfachen, ohne den Schutz von Kindern zu gefährden. Daher wird im Rahmen dieser Verordnung, sofern anwendbar, dieCEAuf das Zeichen folgt ein Piktogramm (oder ein anderer Warnhinweis), der auf besondere Risiken oder Verwendungen hinweist.
4. Produktpalette
Die ausgenommenen Produkte bleiben dieselben wie in der aktuellen Richtlinie, mit der Ausnahme, dass Schlingen und Katapulte nicht mehr vom Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnungen ausgenommen sind.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 12. Okt. 2023