Inspektions- und Quarantänebescheinigungen werden vom Zoll nach Inspektion, Quarantäne, Begutachtung sowie Überwachung und Verwaltung ein- und ausgehender Waren, Verpackungen, Transportmittel und ein- und ausgehenden Personals unter Einbeziehung von Sicherheit, Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz und Betrugsbekämpfung ausgestellt mit nationalen Gesetzen und Vorschriften sowie multilateralen und bilateralen Vereinbarungen. ausgestelltes Zertifikat. Zu den gängigen Exportkontroll- und Quarantänezertifikatsformaten gehören „Inspektionsbescheinigung“, „Hygienebescheinigung“, „Gesundheitsbescheinigung“, „Veterinär-(Gesundheits-)Bescheinigung“, „Tiergesundheitsbescheinigung“, „Pflanzengesundheitsbescheinigung“, „Begasungs-/Desinfektionsbescheinigung“ usw Diese Zertifikate werden für die Zollabfertigung von Waren, die Handelsabwicklung und andere Verbindungen verwendet und spielen eine wichtige Rolle.
Gemeinsame Ausfuhrkontroll- und Quarantänebescheinigungen. Welchen Anwendungsbereich gibt es?
Das „Inspektionszertifikat“ gilt für Prüfpunkte wie Qualität, Spezifikation, Menge, Gewicht und Verpackung ausgehender Waren (einschließlich Lebensmittel). Der Name des Zertifikats kann allgemein als „Inspektionszertifikat“ oder entsprechend den Anforderungen des Akkreditivs als „Qualitätszertifikat“, „Gewichtszertifikat“, „Mengenzertifikat“ und „Bewertungszertifikat“ geschrieben werden ausgewählt, der Inhalt des Zertifikats sollte jedoch mit dem Zertifikatsnamen übereinstimmen. Im Grunde das Gleiche. Wenn mehrere Inhalte gleichzeitig zertifiziert werden, können die Zertifikate kombiniert werden, beispielsweise das „Gewichts-/Mengenzertifikat“. Das „Hygienezertifikat“ gilt für ausgehende Lebensmittel, die auf Einhaltung der Hygieneanforderungen überprüft wurden, sowie für andere Waren, die einer Hygienekontrolle unterzogen werden müssen. Mit diesem Zertifikat erfolgt im Allgemeinen eine hygienische Bewertung der Warencharge und der hygienischen Bedingungen bei deren Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Transport oder eine quantitative Analyse von Arzneimittelrückständen und Pestizidrückständen in der Ware. Das „Gesundheitszertifikat“ gilt für Lebensmittel und ausgehende Waren im Zusammenhang mit der Gesundheit von Mensch und Tier, wie z. B. chemische Produkte für die Lebensmittelverarbeitung, Textilien und Leichtindustrieprodukte. Das Zertifikat ist identisch mit dem „Sanitation Certificate“. Für die Waren, die vom Einfuhrland/der Einfuhrregion registriert werden müssen, müssen „Name, Adresse und Nummer der Verarbeitungsanlage“ im Zertifikat mit dem Inhalt der Gesundheitsregistrierung und Veröffentlichung der Regierungsbehörde übereinstimmen. Das „Veterinär-(Gesundheits-)Zertifikat“ gilt für ausgehende Tierprodukte, die den Anforderungen des Einfuhrlandes oder der Einfuhrregion sowie den chinesischen Quarantänebestimmungen, bilateralen Quarantäneabkommen und Handelsverträgen entsprechen. Dieses Zertifikat bescheinigt im Allgemeinen, dass es sich bei der Sendung um ein Tier aus einem sicheren, krankheitsfreien Gebiet handelt und dass das Tier nach der amtlichen Veterinärkontrolle vor und nach der Schlachtung als gesund und für den menschlichen Verzehr geeignet gilt. Unter anderem sollten für nach Russland exportierte tierische Rohstoffe wie Fleisch und Leder Zertifikate sowohl im chinesischen als auch im russischen Format ausgestellt werden. Das „Tiergesundheitszertifikat“ gilt für ausreisende Tiere, die die Anforderungen des Einfuhrlandes oder der Einfuhrregion sowie die Quarantänebestimmungen, bilateralen Quarantäneabkommen und Handelsverträge Chinas erfüllen, Haustiere, die die von ausreisenden Passagieren mitgeführten Quarantäneanforderungen erfüllen, und Tiere, die die Anforderungen erfüllen Quarantäneanforderungen für Hongkong und Macau. Bevor die Bescheinigung verwendet werden kann, muss sie von einem von der Generalzollverwaltung autorisierten Visa-Veterinärbeamten unterzeichnet und zur Einreichung im Ausland empfohlen werden. Das „Pflanzengesundheitszeugnis“ gilt für austretende Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Produkte, die pflanzliche Rohstoffe enthalten, und andere Quarantänegegenstände (pflanzliche Verpackungsmaterialien, pflanzliche Abfälle usw.), die die Quarantäneanforderungen des Importeurs erfüllen Land oder Region und Handelsverträge. Dieses Zertifikat ähnelt dem „Tiergesundheitszertifikat“ und muss vom Pflanzenschutzbeauftragten unterzeichnet werden. Das „Zertifikat für Begasung/Desinfektion“ gilt für unter Quarantäne gestellte Ein- und Ausfuhrtiere und -pflanzen sowie deren Produkte, Verpackungsmaterialien, Abfälle und gebrauchte Gegenstände, Postsendungen, Ladebehälter (einschließlich Container) und andere Gegenstände, die einer Quarantänebehandlung bedürfen. Beispielsweise werden beim Warenversand häufig Verpackungsmaterialien wie Holzpaletten und Holzkisten verwendet. Beim Export in entsprechende Länder/Regionen ist dieses Zertifikat häufig erforderlich, um nachzuweisen, dass die Warencharge und ihre Holzverpackung mit Medikamenten begast/sterilisiert wurden. bewältigen.
Wie läuft die Beantragung einer Ausfuhrkontroll- und Quarantänebescheinigung ab?
Exportunternehmen, die Inspektions- und Quarantänebescheinigungen beantragen müssen, sollten die Registrierungsverfahren beim örtlichen Zoll abschließen. Je nach Exportprodukt und Bestimmungsort sollten Unternehmen das entsprechende Exportkontroll- und Quarantänezertifikat überprüfen, wenn sie Inspektions- und Quarantäneerklärungen beim örtlichen Zoll am „einzigen Fenster“ abgeben. Zertifikat.
Wie kann ich das erhaltene Zertifikat ändern?
Wenn das Unternehmen nach Erhalt des Zertifikats aus verschiedenen Gründen den Inhalt ändern oder ergänzen muss, sollte es ein Änderungsantragsformular bei der örtlichen Zollbehörde einreichen, die das Zertifikat ausgestellt hat. Der Antrag kann erst nach der Zollprüfung und Genehmigung bearbeitet werden. Bevor Sie die entsprechenden Verfahren durchlaufen, sollten Sie außerdem die folgenden Punkte beachten:
01
Wenn das Originalzertifikat (einschließlich einer Kopie) wiedererlangt wird und aufgrund von Verlust oder aus anderen Gründen nicht zurückgegeben werden kann, sollten in den nationalen Wirtschaftszeitungen entsprechende Materialien bereitgestellt werden, um die Gültigkeit des Zertifikats zu erklären.
02
Wenn wichtige Punkte wie Produktname, Menge (Gewicht), Verpackung, Versender, Empfänger usw. nach der Änderung nicht mit dem Vertrag oder Akkreditiv übereinstimmen oder nach der Änderung nicht mit den Gesetzen und Vorschriften des Einfuhrlandes vereinbar sind, Sie können nicht geändert werden.
03
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer der Kontroll- und Quarantänebescheinigung wird der Inhalt nicht geändert oder ergänzt.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 01.08.2022