Eine Schwimmweste ist eine Art persönliche Schutzausrüstung (PSA), die eine Person bei einem Sturz ins Wasser über Wasser hält. Bezüglich der technischen Eigenschaften von Rettungswesten gibt es internationale Normen und nationale Vorschriften. Übliche Rettungswesten sind Schaumstoff-Rettungswesten und aufblasbare Schwimmwesten. Welche Prüfnormen gelten für Schwimmwesten? Wie prüft man die aufblasbare Schwimmweste?
01 Prüfnorm für Schwimmwesten
1. Prüfnorm für aufblasbare Rettungswesten
Export in EU-Länder- Rettungswesten müssen CE- (oder ISO-)konform sein. Es gibt drei Zertifizierungsstufen, die durch den Mindestauftrieb der Rettungsweste bestimmt werden, ausgedrückt in Newton: 100 N – für das Segeln in geschützten Gewässern oder Küstensegeln 150 N – für das Hochseesegeln 275 N – für Hochseesegeln und Segelausfahrten unter extremen Bedingungen in den Vereinigten Staaten – Dieser Standard wird von der United States Coast Guard (USCG) herausgegeben. Die beiden Zertifizierungsstufen unterscheiden sich hauptsächlich anhand des Mindestauftriebs, ähnlich den europäischen Standards. Stufe I: 150 N für aufblasbare Rettungswesten (100 N für Schaumstoff-Rettungswesten). Geeignet für alle Arten des Segelns, auch für die schwierigsten Bedingungen. Stufe II: 100 N für aufblasbare Rettungswesten (70 N für Schaumstoff-Rettungswesten). Geeignet für Binnenschifffahrt und Fahrten auf begrenzten Gewässern.
2.Nationale Prüfnormen für Schwimmwesten
GB/T 4303-2008 Marine-Rettungsweste GB/T 5869-2010 Rettungswestenlampe GB/T 32227-2015 Marine-Rettungsweste GB/T 32232-2015 Kinder-Rettungsweste GB/T 36508-2018 Luftfahrt-Luftrettungsweste GB 41731-2022 Aufblasbare Marine-Rettungsweste
In jedem Fall müssen Schwimmwesten den aktuellen Standards des Exportlandes und der Tätigkeit, der Sie nachgehen, entsprechen.
Am 13. Juli 2022 wurde der verbindliche Standard GB 41731-2022 „Marine Inflatable Life Jackets“ veröffentlicht und wird am 1. Februar 2023 offiziell umgesetzt.
02 Visuelle Inspektionsanforderungen für aufblasbare Marine-Rettungswesten
1. Die Farbe von aufblasbaren Marine-Rettungswesten (im Folgenden als „Rettungswesten“ bezeichnet) sollte orangerot, orangegelb oder offensichtliche Farben sein.
2. Die Schwimmweste soll unterschiedslos beidseitig tragbar sein. Wenn das Tragen nur auf einer Seite möglich ist, sollte dies deutlich auf der Schwimmweste gekennzeichnet sein.
3. Die Rettungsweste muss sich schnell und einfach am Träger schließen lassen und schnell und korrekt befestigt werden können, ohne zu verknoten.
4. Die Schwimmweste sollte auf dem sichtbaren Teil mit dem entsprechenden Größen- und Gewichtsbereich gekennzeichnet sein, der in der folgenden Tabelle aufgeführt ist, und die Markierung „Schwimmweste für Kinder“ sollte auch auf der trockenen Schwimmweste für Kinder angebracht sein.
5. Wenn sich das Subjekt im Wasser im statischen Gleichgewicht befindet, darf die Gesamtfläche des an der Außenfläche der Schwimmweste über der Wasseroberfläche angebrachten retroreflektierenden Bandes nicht weniger als 400 cm betragen und das retroreflektierende Band muss den Anforderungen entsprechen der IMO-Resolution MSC481(102).
6. Wenn die Schwimmweste für Erwachsene nicht für Personen mit einem Gewicht von mehr als 140 kg und einem Brustumfang von mehr als 1750 mm ausgelegt ist, sollte entsprechendes Zubehör bereitgestellt werden, damit die Schwimmweste an diesen Personen befestigt werden kann.
7. Die Rettungsweste muss mit einer auswerfbaren Schwimmleine oder einem anderen Hilfsmittel ausgestattet sein, damit sie an einer Rettungsweste befestigt werden kann, die von einer anderen Person in trockenem Wasser getragen wird.
8. Die Rettungsweste muss mit einer Hebevorrichtung oder Vorrichtung zum Ziehen des Trägers aus dem Wasser in das Rettungsboot/Floß oder Rettungsboot ausgestattet sein.
9. Die Rettungsweste sollte mit einer Rettungswestenlampenhalterung ausgestattet sein, die den Anforderungen gerecht werden sollte.
10. Die Schwimmweste sollte auf der aufblasbaren Luftkammer als Auftrieb beruhen, und es sollten nicht weniger als zwei unabhängige Luftkammern vorhanden sein, und das Aufblasen einer der Luftkammern sollte den Zustand der anderen Luftkammern nicht beeinträchtigen. Nach dem Eintauchen in Wasser sollte eine Menge trockener zwei unabhängiger Luftkammern vorhanden sein, die automatisch aufgeblasen werden, und gleichzeitig sollte eine manuelle Aufblasvorrichtung vorhanden sein, und jede Luftkammer kann mit dem Mund aufgeblasen werden.
11. Die Rettungsweste muss den entsprechenden Anforderungen genügen, wenn eine der Luftkammern ihren Auftrieb verliert.
03 Inspektionsanforderungen für aufblasbare Marine-Rettungswesten
1 Beschichtete Stoffe für aufblasbare Luftkammern
1.1 Beschichtungshaftung Der Durchschnittswert der trockenen und nassen Beschichtungshaftung sollte nicht weniger als 50 N/50 mm betragen. 1.2 Reißfestigkeit Die durchschnittliche Reißfestigkeit sollte nicht weniger als 35 N betragen. 1.3 Bruchfestigkeit und Bruchdehnung Der Durchschnittswert der Trocken- und Nassreißfestigkeit sollte nicht weniger als 200 N betragen und die Bruchdehnung sollte nicht größer als 60 % sein. 1.4 Biegerissbeständigkeit Nach der Biegerissbeständigkeitsprüfung sollten keine sichtbaren Risse oder Beschädigungen vorhanden sein. 1.5 Farbechtheit gegenüber Reiben Die Farbechtheit gegenüber Reiben im trockenen und nassen Zustand darf nicht unter der Note 3 liegen. 1.6 Farbechtheit gegenüber Licht Die Farbechtheit gegenüber Licht sollte nicht niedriger als Note 5 sein. 1.7 Farbechtheit gegenüber Meerwasser Die Farbechtheit gegenüber Meerwasser sollte nicht geringer sein nicht schlechter als Note 4 sein.
2Gurt2.1 Bruchfestigkeit im Standardzustand Die durchschnittliche Bruchfestigkeit sollte nicht weniger als 1600 N betragen.2.2 Die durchschnittliche Bruchfestigkeit nach der Alterung sollte nicht weniger als 1600 N und nicht weniger als 60 % der Bruchfestigkeit im Standardzustand betragen.
3Schnalle3.1 Bruchfestigkeit im Standardzustand Die durchschnittliche Bruchfestigkeit sollte nicht weniger als 1600 N betragen. 3.2 Bruchfestigkeit nach Alterung Die durchschnittliche Bruchfestigkeit darf nicht weniger als 1600 N und nicht weniger als 60 % der Bruchfestigkeit im Standardzustand betragen. 3.3 Bruchfestigkeit nach Salzsprühnebel Die durchschnittliche Bruchfestigkeit darf nicht weniger als 1600 N und nicht weniger als 60 % der Bruchfestigkeit im Standardzustand betragen.
04 Weitere Inspektionsanforderungen für aufblasbare Schwimmwesten für die Schifffahrt
1.Pfeife- Die mit der Schwimmweste ausgestattete Pfeife sollte sofort nach dem Eintauchen in Süßwasser und dem Herausnehmen ein Geräusch in der Luft erzeugen können. Der Schalldruckpegel sollte 100 dB(A) erreichen. – Die Pfeife sollte aus nichtmetallischem Material bestehen, keine Grate auf der Oberfläche haben und einen Ton erzeugen können, ohne dass ein Gegenstand sie bewegen muss. – Die Pfeife wird mit einem dünnen Kabel an der Rettungsweste befestigt, und die Platzierung sollte die Funktion der Rettungsweste nicht beeinträchtigen und die Hände des Trägers sollten sie bedienen können. – Die Stärke des dünnen Kabels sollte den Anforderungen von 52 in GB/T322348-2015 entsprechen
2.TemperaturzyklusÜberprüfen Sie nach 10 Hoch- und Tieftemperaturzyklen die Schwimmweste auf ihr Aussehen. Die Rettungsweste darf keine Anzeichen von Beschädigungen wie Schrumpfung, Rissbildung, Schwellung, Zerfall oder Veränderungen der mechanischen Eigenschaften aufweisen.
3.Aufblasbare Leistung- Automatische und manuelle Aufblassysteme sollten verwendet werden, um unmittelbar nach jedem Temperaturzyklus aufzublasen, und Schwimmwesten sollten vollständig aufgeblasen sein. – Nach der Lagerung in einer Hochtemperaturumgebung von 40 °C und einer niedrigen Temperatur von -15 °C für 8 Stunden sollten die Schwimmwesten durch das manuelle Aufblassystem vollständig aufgeblasen werden.
4. Nachdem die Schwimmweste mit Auftriebsverlust 24 Stunden lang in Süßwasser eingetaucht wurde, sollte ihr Auftriebsverlust 5 % nicht überschreiten.
5. VerbrennungsbeständigkeitDie Schwimmweste ist 2 Sekunden lang überbeansprucht. Überprüfen Sie nach dem Verlassen der Flamme das Aussehen der Rettungsweste. Es sollte nicht länger als 6 Sekunden weiterbrennen oder weiter schmelzen.
6. Stärke- Die Festigkeit des Körpers und des Hubrings: Der Körper und der Hubring der Rettungsweste sollten der Kraft von 3200 N 30 Minuten lang ohne Schaden standhalten können, und die Schwimmweste und der Hubring sollten der Wirkung von standhalten können 2400 N für 30 Minuten ohne Schädigung der Ohren. -Schulterfestigkeit: Die Schulter der Schwimmweste sollte einer Kraft von 900 N 30 Minuten lang ohne Beschädigung standhalten können, und die Schulter der Kinderrettungsweste sollte einer Kraft von 700 N 30 Minuten lang ohne Beschädigung standhalten können.
7.Angezogen- Ohne Anleitung sollten 75 % der Probanden die Schwimmwesten innerhalb von 1 Minute korrekt anlegen, und nach Anleitung sollten 100 % der Probanden die Schwimmwesten innerhalb von 1 Minute korrekt anlegen. – Unter den Bedingungen der provinziellen Wetterkleidung sollten 100 % der in 4.91 genannten Probanden die Schwimmweste innerhalb von 1 Minute korrekt anlegen. – Der Test sollte sowohl mit aufgeblasenen als auch mit nicht aufgeblasenen Schwimmwesten durchgeführt werden.
8.Wasserleistung- Wiederherstellung: Nachdem der Proband die Schwimmweste trägt, sollte die durchschnittliche Wiederherstellungszeit nicht länger sein als die durchschnittliche Wiederherstellungszeit plus 1 Sekunde beim Tragen der Referenz-Rettungsweste für Erwachsene (RTD). Wenn eine „Non-Flip“-Situation vorliegt, sollte die Anzahl der „Non-Flip“-Situationen die Anzahl der Tragevorgänge des RTD nicht überschreiten. Das RTD muss die Anforderungen in IMO MSC.1/Circ1470 – Statisches Gleichgewicht erfüllen: Wenn sich das Subjekt im statischen Gleichgewicht befindet und die ausgewählte Rettungsweste nach oben zeigt, muss es die folgenden Anforderungen erfüllen. a) Lichte Körpergröße: Die durchschnittliche lichte Körpergröße aller Probanden sollte nicht kleiner sein als die durchschnittliche lichte Körpergröße beim Tragen von RTD minus 10 mmo. b) Rumpfwinkel: Der durchschnittliche Rumpfwinkel aller Probanden sollte nicht kleiner sein als der durchschnittliche Rumpfwinkel beim Tragen von RTD minus 10 mmo Gehen Sie zum 10°-Tauchen und fallen Sie ins Wasser: Nach dem Sturz ins Wasser und dem Tauchen im Bereitschaftszustand mit einer Schwimmweste muss das Testpersonal die folgenden Anforderungen erfüllen: a) Halten Sie das Testpersonal mit dem Gesicht nach oben und die Die lichte Höhe des gesamten Testpersonals von der Wasseroberfläche beträgt nicht weniger als 5103. Durchschnittliche lichte Höhe beim Tragen eines RTD, ermittelt durch Tests minus 15 mm: b) Die Rettungsweste löst sich nicht und verursacht keine Verletzung des Testpersonals. c) Beeinträchtigt das Wasser nicht Leistung oder Bruch der Auftriebszelle: d) nicht dazu führt, dass die Rettungswestenleuchte abfällt oder beschädigt wird. – Stabilität: Nachdem sich die Person im Wasser befindet, darf die Schwimmweste nicht hin und her schwanken, sodass das Gesicht der Person nicht im Wasser ist. Mindestens die gleiche Anzahl an Probanden im gleichen Zustand wie beim Tragen des RTD. – Schwimmen und Aussteigen aus dem Wasser: Nach einer Schwimmstrecke von 25 m sollte die Anzahl der Probanden mit Schwimmwesten, die auf ein Rettungsfloß oder eine starre Plattform 300 mm über der Wasseroberfläche klettern können, nicht weniger als 2/3 der Anzahl der Probanden betragen ohne Schwimmwesten.
9.Aufblasbare KopflastNachdem der aufblasbare Kopf einer Kraft von (220 ± 10) N aus allen Richtungen ausgesetzt wurde, sollte kein Schaden entstehen. Die Schwimmweste sollte keine Luft austreten lassen und 30 Minuten lang luftdicht bleiben.
10.Unter DruckUnter normalen Bedingungen sollte die Schwimmweste nach dem Tragen einer Last von 75 kg weder anschwellen noch ihre mechanischen Eigenschaften verändern, und es sollte keine Luftleckage auftreten.
11. Druckleistung- Überdruck: Die Rettungsweste sollte einem zu hohen Innendruck bei Raumtemperatur standhalten. Sie soll intakt bleiben und diesen Druck für 30min aufrechterhalten. - Ablassventil: Wenn die Rettungsweste mit einem Ablassventil ausgestattet ist, sollte dieses dafür sorgen können, dass der Überdruck abgelassen wird. Die Rettungsweste muss intakt bleiben und ihren Druck 30 Minuten lang aufrechterhalten, darf keine Anzeichen von Schäden wie Bruch, Schwellung oder Veränderung der mechanischen Eigenschaften aufweisen und darf die aufblasbaren Teile nicht sichtbar beschädigen. – Luftspeicherung: Die aufblasbare Luftkammer der Schwimmweste wird mit Luft gefüllt und 12 Stunden lang bei Raumtemperatur aufbewahrt. Der Druckabfall sollte nicht größer als 10 % sein.
12.Metallteile- Metallteile und Komponenten an Rettungswesten müssen gegen Seewasserkorrosion beständig sein. Nach der Salzsprühnebelprüfung gemäß 5.151 dürfen die Metallteile keine offensichtliche Korrosion oder Beeinflussung anderer Teile der Rettungsweste aufweisen und dürfen die Leistung der Rettungsweste nicht beeinträchtigen. – Wenn die Metallteile der Schwimmweste in einem Abstand von 500 mm vom Magnetkompass platziert werden, sollte der Einfluss der Metallteile auf den Magnetkompass 5° nicht überschreiten.
13. Verhindern Sie eine FehlinflationDie Rettungsweste sollte die Funktion haben, ein unbeabsichtigtes Aufblasen zu verhindern. Oben sind die Inspektionsstandards für in die Europäische Union und die Vereinigten Staaten exportierte Rettungswesten, die relevanten nationalen Standards für Rettungswesten sowie die Anforderungen an Material, Aussehen und Vor-Ort-Inspektion für die nationalen aufblasbaren Rettungswesten für die Schifffahrt aufgeführt.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 21. Okt. 2022