Regulatorische Aktualisierungen | Neue Ausnahmen der EU RoHS

Am 11. Juli 2023 nahm die EU die neuesten Änderungen der RoHS-Richtlinie vor und veröffentlichte sie, indem sie Ausnahmen für Quecksilber in der Kategorie elektronischer und elektrischer Geräte für Überwachungs- und Kontrollinstrumente (einschließlich industrieller Überwachungs- und Kontrollinstrumente) hinzufügte.

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ROHS

Die RoHs-Richtlinie schränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ein, die durch sicherere Alternativen ersetzt werden können. Die RoHS-Richtlinie beschränkt derzeit die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen und polybromierten Diphenylethern in in der EU verkauften Elektro- und Elektronikgeräten. Außerdem werden vier Phthalate eingeschränkt: Phthalsäurediester (2-Ethylhexyl), Butylphthalsäure, Dibutylphthalat und Diisobutylphthalat, wobei die Beschränkungen für medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente gelten. Diese Anforderungen „gelten nicht für die in den Anhängen III und IV aufgeführten Anwendungen“ (Artikel 4).

Die Richtlinie 2011/65/EU wurde 2011 von der Europäischen Union herausgegeben und ist als RoHS-Prognose oder RoHS 2 bekannt. Die letzte Überarbeitung wurde am 11. Juli 2023 angekündigt und Anhang IV wurde überarbeitet, um die Anwendung von Beschränkungen für Medizinprodukte auszunehmen und Überwachungs- und Kontrollinstrumente in Artikel 4 Absatz 1. Die Ausnahme von Quecksilber wurde unter Kategorie 9 (Überwachungs- und Kontrollinstrumente) „Quecksilber in Schmelzedrucksensoren für Kapillarrheometer mit einer Temperatur über 300 °C und einem Druck über 1000 bar“ hinzugefügt.

Die Gültigkeitsdauer dieser Befreiung ist bis Ende 2025 begrenzt. Die Industrie kann eine Befreiung oder Erneuerung der Befreiung beantragen. Ein wichtiger erster Schritt im Evaluierungsprozess ist die technische und wissenschaftliche Evaluierungsforschung, die vom ko Institut im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt wird. Das Befreiungsverfahren kann bis zu 2 Jahre dauern.

Datum des Inkrafttretens

Die überarbeitete Richtlinie 2023/1437 tritt am 31. Juli 2023 in Kraft.

 


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 01.08.2023

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