Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es, das Management der Produktion und Verwendung von Chemikalien zu stärken, um den Schutz der menschlichen Gesundheit zu erhöhen und Umwelt.
REACH gilt für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse und wirkt sich auf die meisten Produkte aus, die auf den EU-Markt gebracht werden. Die von REACH ausgenommenen Produkte werden durch die Gesetze der einzelnen Mitgliedstaaten definiert, beispielsweise Verteidigungs-, Medizin-, Tierarzneimittel und Lebensmittel.
Es gibt 73 Einträge im REACH-ANHANG ⅩⅦ, aber der 33. Eintrag, der 39. Eintrag und der 53. Eintrag wurden während des Überarbeitungsprozesses gelöscht, sodass es nur genau 70 Einträge gibt.
Hochriskante und besorgniserregende Stoffe im REACH-ANHANG ⅩⅦ
Hochrisikomaterial | RS-Eintrag | Testgegenstand | Einschränkung |
Kunststoff, Beschichtung, Metall | 23 | Cadmium | 100 mg/kg |
Plastifiziertes Material in Spielzeug und Kinderpflegeprodukten | 51 | Phthalat (DBP, BBP, DEHP, DIBP) | Summe<0,1 % |
52 | Phthalat (DNOP, DINP, DIDP) | Summe<0,1 % | |
Textil, Leder | 43 | AZO-Farbstoffe | 30 mg/kg |
Artikel oder Teil | 63 | Blei und seine Verbindungen | 500 mg/kg oder 0,05 μg/cm2/h |
Leder, Textil | 61 | DMF | 0,1 mg/kg |
Metall (Kontakt mit der Haut) | 27 | Nickelfreisetzung | 0,5 ug/cm2/Woche |
Kunststoff, Gummi | 50 | PAHs | 1 mg/kg (Artikel); 0,5 mg/kg (Spielzeug) |
Textil, Kunststoff | 20 | Bio-Dose | 0,1 % |
Textil, Leder | 22 | PCP (Pentachlorphenol) | 0,1 % |
Textil, Kunststoff | 46 | NP (Nonylphenol) | 0,1 % |
Die EU hat am 18. Dezember 2018 die Verordnung (EU) 2018/2005 veröffentlicht. Die neue Verordnung enthielt die neue Beschränkung von Phthalaten im 51. Eintrag, sie wird ab dem 7. Juli 2020 eingeschränkt. Die neue Verordnung wurde um ein neues Phthalat DIBP ergänzt. und es erweitert den Anwendungsbereich von Spielzeug- und Kinderpflegeprodukten bis hin zu hergestellten Flugzeugen. Das wird große Auswirkungen auf die chinesischen Hersteller haben.
Basierend auf der Bewertung von Chemikalien hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einige hochriskante Chemikalien in die Kategorie SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe) aufgenommen. Die erste 15 SVHC-Liste wurde am 28. Oktober 2008 veröffentlicht. Und da kontinuierlich neue SVHCs hinzugefügt werden, wurden bis zum 25. Juni 2018 derzeit insgesamt 209 SVHCs veröffentlicht. Gemäß ECHA-Zeitplan eine „Kandidatenliste“ zusätzlicher Stoffe für eine mögliche Zukunft Die Aufnahme in die Liste wird fortlaufend veröffentlicht. Liegt die Konzentration dieses SVHC im Produkt bei >0,1 Gew.-%, gilt die Kommunikationspflicht gegenüber den Lieferanten entlang der Lieferkette. Darüber hinaus besteht für diese Artikel eine Meldepflicht, wenn die Gesamtmenge dieses SVHC in der EU in Höhe von >1 Tonne/Jahr hergestellt oder importiert wird.
Die neuen 4 SVHCs der 23. SVHC-Liste
Stoffname | EG-Nr. | CAS-Nr. | Datum der Aufnahme | Grund für die Aufnahme |
Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn | 245-152-0 | 22673-19-4 | 25.06.2020 | Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c) |
Butyl-4-hydroxybenzoat | 202-318-7 | 94-26-8 | 25.06.2020 | Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57(f) – menschliche Gesundheit) |
2-Methylimidazol | 211-765-7 | 693-98-1 | 25.06.2020 | Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c) |
1-Vinylimidazol | 214-012-0 | 1072-63-5 | 25.06.2020 | Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c) |
Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze | – | – | 16.01.2020 | -Gleichwertiger Grad der Besorgnis, der wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat (Artikel 57(f) – menschliche Gesundheit)– Gleicher Grad der Besorgnis, der wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Umwelt hat (Artikel 57(f) – Umwelt) |
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