Russische explosionsgeschützte Zertifizierung

Gemäß Kapitel 13 des Abkommens vom 18. November 2010 über die Festlegung der Vereinheitlichungsgrundsätze der technischen Vorschriften Russlands, Weißrusslands und Kasachstans hat der Ausschuss der Zollunion beschlossen: – Annahme der technischen Vorschriften der Zollunion TP „ Sicherheit elektrischer Geräte, die in explosionsgefährdeten Atmosphären arbeiten“ TC 012/2011. – Diese technische Regelung der Zollunion ist am 15. Februar 2013 in Kraft getreten und die Originalzertifikate verschiedener Länder können bis zum Ende der Gültigkeitsdauer, spätestens jedoch bis zum 15. März 2015, also ab März, verwendet werden Dezember 2015 müssen explosionsgeschützte Produkte in Russland und anderen GUS-Staaten eine Explosionsschutzzertifizierung gemäß den TP TC 012-Vorschriften beantragen, bei der es sich um eine obligatorische Zertifizierung handelt. Verordnung: TP TC 012/2011 О безопасности оборудования for работы во взрывоопасных кредах

Explosionsgeschützter Zertifizierungsbereich

Diese technische Vorschrift der Zollunion befasst sich mit elektrischen Geräten (einschließlich Komponenten) und nichtelektrischen Geräten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Gängige explosionsgeschützte Geräte, wie zum Beispiel: explosionsgeschützte Endschalter, explosionsgeschützte Flüssigkeitsstandsmesser, Durchflussmesser, explosionsgeschützte Motoren, explosionsgeschützte elektromagnetische Spulen, explosionsgeschützte Sender, explosionsgeschützte Elektropumpen, explosionsgeschützt Transformatoren, explosionsgeschützte elektrische Stellantriebe, Magnetventile, explosionsgeschützte Instrumententische, explosionsgeschützte Sensoren usw. Vom Zertifizierungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen: – Geräte für den täglichen Gebrauch: Gasherde, Trockenschränke, Warmwasserbereiter, Heizung Kessel, usw.; – Fahrzeuge, die auf See und an Land eingesetzt werden; – Produkte der Nuklearindustrie und deren Begleitprodukte, die nicht mit explosionsgeschützten technischen Geräten ausgestattet sind; – persönliche Schutzausrüstung; – medizinische Ausrüstung; – wissenschaftliche Forschungsgeräte usw.

Gültigkeitsdauer des Zertifikats

Einzelchargenzertifikat: Gilt für einen Bestellvertrag. Der mit den GUS-Staaten unterzeichnete Liefervertrag muss vorgelegt werden. Das Zertifikat muss unterzeichnet und entsprechend der im Vertrag vereinbarten Bestellmenge versendet werden. 1-Jahres-, Dreijahres-, 5-Jahres-Zertifikat: Kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums mehrmals exportiert werden.

Prüfzeichen

Je nach Hintergrundfarbe des Typenschildes können Sie wählen, ob die Beschriftung schwarz oder weiß ist. Die Größe der Markierung richtet sich nach den Angaben des Herstellers und beträgt mindestens 5 mm.

Produkt01

Das EAC-Logo ist auf jedem Produkt und in der vom Hersteller beigefügten technischen Dokumentation einzuprägen. Wenn das EAC-Logo nicht direkt auf das Produkt gestempelt werden kann, kann es auf die äußere Verpackung gestempelt und in den dem Produkt beigefügten technischen Unterlagen vermerkt werden.
Musterzertifikat

Produkt02

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