Technische Vorschriften der Zollunion zur Sicherheit von Radfahrzeugen
Um das Leben und die Gesundheit von Menschen zu schützen, die Sicherheit von Eigentum zu gewährleisten, die Umwelt zu schützen und eine Irreführung der Verbraucher zu verhindern, legt diese technische Vorschrift die Sicherheitsanforderungen für Radfahrzeuge fest, die in Zollunionsländer vertrieben oder dort verwendet werden. Diese technische Vorschrift steht im Einklang mit den von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa auf der Grundlage der Normen der Genfer Konvention vom 20. März 1958 angenommenen Anforderungen. Verordnung: ТР ТС 018/2011 О безопасности колесных трансsportных средств Anwendungsbereich: – Typ L, Fahrzeuge mit M-, N- und O-Rädern, die auf allgemeinen Straßen eingesetzt werden; – Fahrgestell für Radfahrzeuge; – Fahrzeugkomponenten, die Auswirkungen auf die Fahrzeugsicherheit haben
Form des von der TP TC 018-Richtlinie ausgestellten Zertifikats
- Für Fahrzeuge: Fahrzeugtypgenehmigungszertifikat (ОТТС) – Für Fahrgestelle: Fahrgestelltypgenehmigungszertifikat (ОТШ) – Für einzelne Fahrzeuge: Fahrzeugstruktursicherheitszertifikat – Für Fahrzeugkomponenten: CU-TR-Konformitätszertifikat oder CU-TR-Konformitätserklärung
Gültigkeitsdauer des Zertifikats
Typgenehmigungszertifikat: nicht länger als 3 Jahre (Einzelchargenzertifikat ist gültig) CU-TR-Zertifikat: nicht länger als 4 Jahre (Einzelchargenzertifikat ist gültig, aber nicht länger als 1 Jahr)
Zertifizierungsprozess
1) Reichen Sie das Bewerbungsformular ein;
2) Die Zertifizierungsstelle nimmt den Antrag an;
3) Probentest;
4) Prüfung des Produktionsstatus des Herstellers im Werk;
5) Die Zertifizierungsstelle stellt das CU-TR-Zertifikat und die CU-TR-Konformitätserklärung für Fahrzeugkomponenten aus;
6) Die Zertifizierungsstelle erstellt einen Bericht über die Möglichkeit der Bearbeitung des Typgenehmigungszertifikats;
7) Ausstellung des Typgenehmigungszertifikats;
8) Durchführung von Überwachungsaudits.