Einführung in TP TC 011
TP TC 011 ist die Regelung der Russischen Föderation für Aufzüge und Aufzugssicherheitskomponenten, auch TRCU 011 genannt, eine obligatorische Zertifizierung für Aufzugsprodukte, die nach Russland, Weißrussland, Kasachstan und in andere Zollunionsländer exportiert werden sollen. 18. Oktober 2011 Beschluss Nr. 824 TP TC 011/2011 „Sicherheit von Aufzügen“ Die technische Verordnung der Zollunion ist am 18. April 2013 in Kraft getreten. Aufzüge und Sicherheitskomponenten sind nach der Richtlinie TP TC 011/2011 zertifiziert das Konformitätszertifikat der Technischen Vorschriften der Zollunion CU-TR. Nach dem Anbringen des EAC-Logos können die Produkte mit diesem Zertifikat an die Zollunion der Russischen Föderation verkauft werden.
Sicherheitskomponenten, für die die TP TC 011-Verordnung gilt: Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer, Türschlösser und Sicherheitshydraulik (Explosionsventile).
Die wichtigsten harmonisierten Normen der Zertifizierungsrichtlinie TP TC 011
ГОСТ 33984.1-2016 (EN81-20: 2014) „Lifts Общие требования безопасности к устройству и установке Лифты for транспортирования людей или людей и грузов..» Herstellung und Installation von Aufzügen mit Sicherheitsvorschriften. Aufzüge für den Personen- und Gütertransport. Personen- und Personen- und Lastenaufzüge.
TP TC 011-Zertifizierungsprozess: Registrierung des Antragsformulars → Anleitung der Kunden zur Vorbereitung der Zertifizierungsmaterialien → Produktmuster oder Werksaudit → Bestätigungsentwurf → Registrierung und Produktion des Zertifikats
*Die Zertifizierung der Prozesssicherheitskomponenten dauert etwa 4 Wochen und die gesamte Leiterzertifizierung dauert etwa 8 Wochen.
Informationen zur TP TC 011-Zertifizierung
1. Bewerbungsformular
2. Gewerbelizenz des Lizenznehmers
3. Produkthandbuch
4. Technischer Pass
5. Produktzeichnungen
6. Gescannte Kopie des EAC-Zertifikats für Sicherheitskomponenten
Größe des EAC-Logos
Bei leichten Industrieprodukten, die die CU-TR-Konformitätserklärung oder die CU-TR-Konformitätszertifizierung bestanden haben, muss die Außenverpackung mit dem EAC-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Produktionsregeln lauten wie folgt:
1. Wählen Sie entsprechend der Hintergrundfarbe des Typenschilds, ob die Markierung schwarz oder weiß ist (wie oben);
2. Die Kennzeichnung besteht aus den drei Buchstaben „E“, „A“ und „C“. Länge und Breite der drei Buchstaben sind gleich. Auch die markierte Größe des Monogramms ist gleich (unten);
3. Die Größe des Etiketts richtet sich nach den Herstellerangaben. Die Grundgröße beträgt nicht weniger als 5 mm. Größe und Farbe des Etiketts richten sich nach der Größe und Farbe des Typenschilds.