TP TC 017 ist die Verordnung der Russischen Föderation für Leichtindustrieprodukte, auch bekannt als TRCU 017. Es handelt sich um die verbindliche Produktzertifizierungsrichtlinie CU-TR für Russland, Weißrussland, Kasachstan und andere Zollunionsländer. Das Logo ist EAC, auch EAC-Zertifizierung genannt. 9. Dezember 2011 Beschluss Nr. 876 TP TC 017/2011 „Über die Sicherheit von Leichtindustrieprodukten“ Die technische Verordnung der Zollunion trat am 1. Juli 2012 in Kraft. TP TC 017/2011 „Über die Sicherheit von Leichtindustrieprodukten“. „Technische Vorschriften der Zollunion für Produkte“ sind eine einheitliche Überarbeitung der Allianz Russland-Belarus-Kasachstan. Diese Verordnung legt die einheitlichen Sicherheitsanforderungen für Leichtindustrieprodukte im Zollunionsland fest und das Zertifikat, das dieser technischen Vorschrift entspricht, kann für die Zollabfertigung, den Verkauf und die Verwendung des Produkts im Zollunionsland verwendet werden.
Geltungsbereich der Zertifizierungsrichtlinie TP TC 017
- Textilmaterialien; – Genähte und gestrickte Kleidung; – Maschinell hergestellte Beläge wie Teppiche; – Lederbekleidung, Textilbekleidung; – Grober Filz, Feinfilz und Vliesstoffe; - Schuhe; – Pelze und Pelzprodukte; – Leder und Lederprodukte; – Kunstleder usw.
TP TC 017 gilt nicht für das Produktsortiment
- Gebrauchte Produkte; – Produkte, die nach individuellen Bedürfnissen hergestellt werden; – Persönliche Schutzartikel und -materialien – Produkte für Kinder und Jugendliche – Schutzmaterialien für Verpackungen, gewebte Taschen; – Materialien und Artikel für technische Zwecke; – Souvenirs – Sportartikel für Sportler – Produkte zur Herstellung von Perücken (Perücken, Kunstbärte, Bärte usw.)
Der Zertifikatsinhaber dieser Richtlinie muss ein in Weißrussland und Kasachstan registriertes Unternehmen sein. Die Arten von Zertifikaten sind: CU-TR-Konformitätserklärung und CU-TR-Konformitätszertifikat.
Größe des EAC-Logos
Bei leichten Industrieprodukten, die die CU-TR-Konformitätserklärung oder die CU-TR-Konformitätszertifizierung bestanden haben, muss die Außenverpackung mit dem EAC-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Produktionsregeln lauten wie folgt:
1. Wählen Sie entsprechend der Hintergrundfarbe des Typenschilds, ob die Markierung schwarz oder weiß ist (wie oben);
2. Die Kennzeichnung besteht aus den drei Buchstaben „E“, „A“ und „C“. Länge und Breite der drei Buchstaben sind gleich. Auch die markierte Größe des Monogramms ist gleich (unten);
3. Die Größe des Etiketts richtet sich nach den Herstellerangaben. Die Grundgröße beträgt nicht weniger als 5 mm. Die Größe und Farbe des Etiketts wird durch die Größe des Typenschilds und die Farbe des Typenschilds bestimmt.